Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
- Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des im Lande Baden-Württemberg geltenden Stiftungsrechts
- Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium in Stuttgart
- Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 11.08.2010 die Klara Haug Umweltstiftung - Stiftung bürgerlichen Rechts - mit Sitz in Bietigheim-Bissingen (vormals Sitz in Schwieberdingen) als
rechtsfähig anerkannt, Aktenzeichen 14-0563 / Haug Klara