Die Stiftung

 

Anerkennung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

 

  • Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des im Lande Baden-Württemberg geltenden Stiftungsrechts
  • Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium in Stuttgart
  • Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 11.08.2010 die Klara Haug Umweltstiftung - Stiftung bürgerlichen Rechts - mit Sitz in Bietigheim-Bissingen (vormals Sitz in Schwieberdingen) als rechtsfähig anerkannt, Aktenzeichen 14-0563 / Haug Klara

Satzung